Warum die Kilowattstunde manchmal 80 Cent kostet — Knappheit, Marktmacht und der Fall RWE
Warum die Kilowattstunde manchmal 80 Cent kostet — Knappheit, Marktmacht und der Fall RWE
Foto: Das RWE-Braunkohlekraftwerk Neurath — RWE ist der mit Abstand größte deutsche Stromerzeuger — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 2.0 / Horst Schulte
Am 6. November 2024 kostete die Kilowattstunde an der Strombörse abends 82 Cent. Solche Zahlen wandern schnell durch die Schlagzeilen und nähren einen Verdacht: Da zockt uns jemand ab. Der Verdacht verdient eine ernsthafte Antwort — und die fällt differenzierter aus, als beide Lager es gern hätten.
Der Abend, an dem der Strom 82 Cent kostete
Der Day-Ahead-Preis erreichte am 6. November 2024 um 17 Uhr einen Wert von 820,11 Euro pro Megawattstunde, das sind 82 Cent pro Kilowattstunde. Der Grund war eine ausgeprägte Dunkelflaute: ein Omega-Hochdruckgebiet mit Nebel, kaum Wind, im November ohnehin wenig Sonne. Der bundesweite Verbrauch lag bei rund 66 Gigawatt, Wind und Sonne lieferten am Abend nur etwa 100 Megawatt — 0,15 Prozent der Nachfrage.
Der entscheidende Zusammenhang, der in den Schlagzeilen oft fehlt: Das war eine einzelne Abendstunde. Der Jahresdurchschnittspreis 2024 lag bei rund 79 Euro pro Megawattstunde, also knapp 8 Cent pro Kilowattstunde. Die 82 Cent sind eine Knappheitsspitze, kein Durchschnitt und nicht das, was am Ende auf der Jahresrechnung steht.
Knappheitspreise: was in solchen Stunden passiert
Wie diese Spitzen zustande kommen, folgt aus dem Preisbildungsprinzip der Börse, der Merit Order: Das teuerste noch benötigte Kraftwerk setzt den Preis für alle. In einer extremen Knappheitsstunde läuft bereits alles Günstige, und das Grenzkraftwerk ist ein sehr teurer Spitzenlast-Block. Der Preis nähert sich dann der Zahlungsbereitschaft der Nachfrage und liegt weit über den normalen Grenzkosten. Importe aus den Nachbarländern sind in solchen Stunden meist schon ausgereizt.
Zunächst ist das genau die Funktion, die der Markt haben soll: Der Preis signalisiert Knappheit. Er sagt allen, dass Flexibilität, Speicher und verschiebbare Nachfrage in dieser Stunde besonders wertvoll wären. Das ist kein Beweis für Manipulation. Aber es sind genau die Stunden, in denen Marktmacht am wirksamsten wäre — und damit zur zweiten Frage.
Der Fall RWE: pivotale Stunden
Im Marktmachtbericht Stromerzeugung 2023/24, veröffentlicht am 25. November 2024, kommt das Bundeskartellamt zu einem klaren Befund: RWE, der mit Abstand größte deutsche Stromerzeuger, hielt im untersuchten Zeitraum (Mai 2023 bis April 2024) vermutlich eine marktbeherrschende Stellung. Förmlich festgestellt hat die Behörde die Marktbeherrschung nicht — das Ausmaß liegt im Bereich der Schwelle, ab der sie vermutet wird.
Interessant ist die Methode, denn sie trifft genau den Kern der Sorge. Gemessen wird nicht der Marktanteil, sondern die Zahl der pivotalen Stunden: In wie vielen Stunden im Jahr ist ein Erzeuger unverzichtbar, um die Nachfrage überhaupt zu decken? Ab einem Anteil von etwa fünf Prozent der Jahresstunden gilt eine marktbeherrschende Stellung nach der Praxis des Bundeskartellamts als vermutet — und RWE bewegt sich in diesem Bereich. Das Amt weist zusätzlich darauf hin, dass RWE systematisch vorhersehen kann, wann die eigenen Kraftwerke unverzichtbar sein werden.
Die entscheidende Regel dazu: Ein marktbeherrschendes Unternehmen darf wirtschaftlich einsetzbare Kapazität nicht bewusst zurückhalten, um die Preise zu treiben. Das wäre ein Missbrauch und ist verboten. Und die pivotalen Stunden sind genau die knappen Dunkelflaute-Stunden mit den hohen Spitzen. Ein pivotaler Anbieter hätte dort also den größten Einfluss.
War es Manipulation? Was die amtliche Untersuchung ergab
Diese naheliegende Frage haben die Aufsichtsbehörden konkret geprüft. Am 21. Oktober 2025 veröffentlichten Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt eine gemeinsame Untersuchung zu den Strompreisspitzen während der Dunkelflauten im November und Dezember 2024. Das Ergebnis: Die außergewöhnlich hohen Preise waren durch fundamentale Knappheit verursacht, nicht durch missbräuchliches Verhalten oder Kapazitätszurückhaltung.
Die Behörden prüften für EnBW, LEAG, RWE, Uniper und Vattenfall, ob verfügbare Kapazitäten missbräuchlich zurückgehalten wurden. Der Befund des Bundeskartellamts: keine Hinweise auf eine missbräuchliche Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten. Am 6. November standen zwischen 17 und 18 Uhr noch etwa 4,5 Gigawatt Marktkapazitäten zur Verfügung, am 12. Dezember rund 3,4 Gigawatt, dazu jeweils etwa 12 bis 13 Gigawatt Reserven.
Damit ergibt sich ein nüchternes, belastbares Bild. Strukturell existiert Marktmacht: Ein großer Erzeuger ist in den knappen Stunden unverzichtbar, und das Bundeskartellamt hat RWE dort als vermutlich marktbeherrschend markiert, unter laufender Missbrauchsaufsicht. Die konkreten Spitzen des Winters 2024 aber waren nach amtlicher Prüfung fundamentale Knappheit, kein Zurückhalten. Weder ist damit „Abzocke" bewiesen, noch ist das Thema erledigt: Es bleibt ein realer, überwachter Risikobereich — und das Instrument, ihn im Blick zu behalten, ist Transparenz, nicht Verdacht.
Was das mit „Nutzen statt Abregeln" zu tun hat
Die eigentliche Lehre aus diesen Spitzen liegt woanders als beim Schuldigen. Die Preise klettern, weil in wenigen Stunden die Nachfrage starr auf ein knappes Angebot trifft. Jede Kilowattstunde verschiebbarer Verbrauch, die aus einer Knappheitsstunde herauswandert, entlastet den Markt an der teuersten Stelle. Und umgekehrt: Der viele günstige Wind- und Sonnenstrom, der heute in Überschussstunden abgeregelt wird, ist genau die Reserve, die in knappen Stunden fehlt.
Flexible Nachfrage arbeitet an beiden Enden dieser Spanne. Ein Elektroauto, das in Überschussstunden lädt und in Knappheitsstunden pausiert, senkt die Spitzen und hebt die Täler. Die zeitliche Erweiterung des §13k EnWG setzt am unteren Ende an: überschüssigen Strom in den Stunden nutzbar machen, in denen er sonst weggeworfen würde. Wer die Knappheit in den teuren Stunden mildern will, fängt bei der Nutzung des Überschusses in den günstigen an.
Quellen
- Bundeskartellamt — Marktmachtbericht Stromerzeugung 2023/24 (Pressemitteilung, 25.11.2024)
- Bundeskartellamt — Marktmachtbericht 2024/25 (PDF)
- Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt — Untersuchung zu Strompreisspitzen während Dunkelflauten 2024 (Pressemitteilung, 21.10.2025)
- next-kraftwerke — Strommarkt November 2024 (Spitze 820,11 €/MWh am 6.11.)
- pv magazine — Bundeskartellamt vermutet übergroße Marktmacht von RWE (26.11.2024)
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