Was die Merit Order voraussetzt — und warum Speicher und E-Autos ausgebremst werden
Was die Merit Order voraussetzt — und warum Speicher und E-Autos ausgebremst werden
Foto: Ein Großbatteriespeicher — genau die Flexibilität, die den preissetzenden Block nach unten schieben würde — via Wikimedia Commons — CC BY 2.0 / Kecko
Der Strompreis entsteht über die Merit Order: Alle Kraftwerke werden nach Kosten gestapelt, das teuerste noch benötigte setzt den Preis für alle. Ökonomen nennen dieses Design effizient — aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es lohnt zu prüfen, welche das sind und ob sie im deutschen Markt wirklich gegeben sind. Denn genau dort, wo sie nicht greifen, liegt der Hebel.
Die Annahmen hinter dem effizienten Markt
Die Lehrbuch-Effizienz des Einheitspreises steht auf vier Beinen: Erstens viele Anbieter ohne Marktmacht, die jeweils zu ihren echten Grenzkosten bieten. Zweitens freier Marktzutritt, damit neue, günstigere Erzeugung nachrücken kann. Drittens ein diskriminierungsfreier Zugang zum Netz. Viertens genügend Transparenz, damit niemand einen Informationsvorsprung ausnutzt. Fällt eines dieser Beine weg, ist der Preis, den der Markt bildet, nicht mehr automatisch der effiziente.
Kann jeder ein Kraftwerk bauen und einspeisen?
Rechtlich ist der Zugang weitgehend offen. Der Netzzugang in Deutschland ist reguliert: Der Netzbetreiber muss anschließen und den Zugang diskriminierungsfrei gewähren. Erneuerbare Anlagen haben sogar einen gesetzlichen Anschluss- und Einspeisevorrang. Es gibt also keine juristische Schranke, mit der die etablierten Erzeuger den Markt nach Belieben dichtmachen könnten.
Praktisch gibt es Hürden: Große Anlagen brauchen eine Genehmigung, am Netzverknüpfungspunkt kann es eine Warteschlange geben, und für den Handel muss man einem Bilanzkreis angehören. Das sind reale Hindernisse, aber es ist kein Gatekeeping über die Merit Order selbst. Der Vorsprung der Großen liegt woanders: im Bestandspark, in der Finanzierungskraft und in ihrer Position in den knappen Stunden.
Wo die erste Annahme bricht: Marktmacht in den knappen Stunden
Genau diese knappen Stunden sind der wunde Punkt. Die Annahme „keine Marktmacht, alle bieten zu Grenzkosten" gilt nicht mehr, wenn ein einzelner Erzeuger unverzichtbar ist, um die Nachfrage zu decken. Das Bundeskartellamt hat RWE für einen erheblichen Anteil der Jahresstunden als in diesem Sinne pivotal und als vermutlich marktbeherrschend markiert. Der Mechanismus läuft also weiter, aber seine Effizienz-Annahme ist ausgerechnet in den teuren Stunden nur unvollkommen erfüllt. Was das konkret bedeutet, steht im Beitrag über die Preisspitzen und die Aufsicht.
Der blinde Fleck: Speicher und Bidi-Autos werden von den Abgaben ausgebremst
Die eigentliche Schieflage sitzt aber woanders — und sie betrifft ausgerechnet die Technik, die die Merit Order glätten würde. Ein Speicher, der günstigen Überschussstrom aufnimmt und in einer teuren Stunde wieder abgibt, verschiebt das preissetzende Kraftwerk nach unten. Genau das wäre erwünscht. Doch die Abgaben- und Entgeltstruktur behandelt einen Speicher beim Laden oft wie einen Endverbraucher — mit der Folge einer möglichen Doppelbelastung: einmal beim Aufnehmen, einmal beim Wiederabgeben.
Der Gesetzgeber hat einen Teil davon entschärft: §118 Absatz 6 EnWG befreit Stromspeicher zeitlich befristet von den Netzentgelten, und eine Klarstellung hat die doppelte Netzentgeltbelastung weitgehend beseitigt. Aber diese Befreiung deckt eben nur die Netzentgelte. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sie die gesetzlichen Umlagen nicht umfasst und für die Stromsteuer nicht gilt. Die Doppelbelastung bei Umlagen und Steuer bleibt also bestehen, und die Befreiung ist befristet.
Für ein bidirektional ladendes E-Auto kommt hinzu, dass es beim Rückspeisen rechtlich als Erzeuger gilt, ein eigenes Messkonzept braucht und in dieselbe Abgabenlogik läuft. Der Energiemarkt ist damit formal offen — aber die Kostenarchitektur macht genau die Flexibilität unwirtschaftlich, die das teure Grenzkraftwerk verdrängen könnte.
Was daraus folgt
Die Merit Order ist kein Naturgesetz, sondern ein Regelwerk mit Voraussetzungen. Zwei davon sind im deutschen Markt nur teilweise erfüllt: die Abwesenheit von Marktmacht in den knappen Stunden und der wirklich gleiche Zugang für Flexibilität. Am zweiten Punkt lässt sich unmittelbar ansetzen. Wer Speicher und flexible Verbraucher von der Doppelbelastung befreit, holt die Flexibilität in den Markt, die den preissetzenden Block nach unten schiebt.
Die zeitliche Erweiterung des §13k EnWG zielt auf denselben Kern: überschüssigen Wind- und Sonnenstrom in den Stunden nutzbar machen, in denen er sonst abgeregelt würde. Eine flexible Nachfrage, die diesen Überschuss aufnimmt, ist kein Nebenschauplatz — sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Merit Order das leistet, was sie soll: den günstigsten verfügbaren Strom zuerst zu nutzen.
Quellen
- § 118 EnWG — Übergangsregelungen (Absatz 6: Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher)
- § 118 Abs. 6 EnWG — die anteilige Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher (RGC)
- Solarspeicher bis 2029 von doppelten Netzentgelten befreit (Bundesverband Solarwirtschaft)
- Bundeskartellamt — Marktmachtbericht Stromerzeugung 2023/24
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